Wege aus den Schulden
Um der Schuldenspirale zu entkommen, ist es unumgänglich, Verantwortung für die bestehende Situation zu übernehmen und sich mit dieser bewusst auseinanderzusetzen.
Schufa und Co.
Dies geschieht am besten, in dem im allerersten Schritt sämtliche Unterlagen die Schulden betreffend zusammengesucht, sortiert und fehlende Unterlagen erneut angefordert werden.
Bei der Schufa und der Firma InFoScore, den beiden größten Auskunfteien Deutschlands, sollten für einen besseren Überblick via Internet oder schriftlich Selbstauskünfte eingeholt werden.
(Eine Selbstauskunft bei der Schufa können Sie einmal jährlich kostenlos beantragen, wenn Sie dies tun möchten, klicken sie auf folgenden Link)
Schuldnerberatung
Abhängig von der Menge der Gläubiger und der Höhe der Schulden, kann die Inanspruchnahme von professioneller Hilfe notwendig, zumindest aber von Vorteil sein.
Eigens hierfür haben die Kommunen Schuldnerberatungsstellen eingerichtet.
Die dort tätigen Berater unterstützen nicht nur bei der Erschließung noch eventuell vorhandener finanzieller Ressourcen, sondern auch bei der Prüfung der Berechtigung von Forderungen.
Hinweis: Schuldanerkenntnisse und Selbstauskunftsbögen von Inkassobüros oder Inkassoanwälten sollten auf keinen Fall ohne Prüfung durch einen Fachmann unterzeichnet werden!
Weiterhin helfen Schuldnerberatungsstellen bei der ersten Kontaktaufnahme zu den Gläubigern sowie später bei Verhandlungen für Ratenzahlungen, Vergleichsabschlüsse sowie der Niederschlagung unberechtigter Forderungen und Forderungsausbuchungen.
Leider sind die Beratungsstellen häufig überlastet und die Wartezeiten für einen Termin sehr lang. In dringenden Fällen werden hier die Sozialämter vermittelnd tätig und können eine Terminvergabe ein wenig beschleunigen.
Schuldensanierung
Eine weitere Möglichkeit der Schuldenspirale zu entkommen, ist eine professionelle Schuldensanierung unabhängiger Kreditvermittler, welche jedoch meist auch neue Kosten verursacht.
Hierbei handelt es sich um privatwirtschaftliche Dienstleistungen, welche den Betroffenen die Auseinandersetzung mit den Gläubigern abnehmen.
Der Schuldner zahlt nur noch einmal monatlich eine vorher vereinbarte Rate an die Institution der Schuldensanierung.
Diese verteilt das Geld sodann, anhand des wiederum vorher erstellten Tilgungsplans, an die Gläubiger.
Dadurch werden Mahn- und Inkassoverfahren gestoppt und die Schulden kontinuierlich reduziert.
Verbraucherinsolvenz
Alle vorgenannten Möglichkeiten gehören zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
Gelegentlich raten Schuldnerberatungsstellen zu einer Verbraucherinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung (Private Insolvenz), bei welcher es sich um eine gerichtliche Schuldenbereinigung handelt.
Dabei wird zuerst versucht, eine Einigung in Form eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes zu erzielen.
Ist die Mehrheit der Gläubiger mit dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan einverstanden, kann die ablehnende Minderheit der Gläubiger durch gerichtlichen Beschluss zur Zustimmung gezwungen werden.
Lehnt die Mehrheit ab, wird bei Gericht ein Insolvenzantrag gestellt.
Akzeptiert das Gericht diesen, folgt die Wohlverhaltensperiode. Während dieser dürfen keine weiteren Schulden anfallen und es muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausgeübt werden oder zumindest das Bemühen darum erkennbar sein.
Ist die Wohlverhaltensperiode nach 6 Jahren erfolgreich abgeschlossen, wird dem Schuldner der Rest seiner Schulden erlassen und ein kompletter Neuanfang vollkommen schuldenfrei ist möglich.
Neuaufnahme von Krediten (z.B. ohne Schufa)
Von einer Umschuldung durch Kredite ohne Schufa-Prüfung ist grundsätzlich abzuraten.
Diese erfordern oftmals zusätzliche Versicherungen und verursachen Kosten für Beratertätigkeiten. Häufig sind die Angebote eher unseriös als nützlich und drängen somit noch tiefer in die Schuldenspirale.
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