Folgen einer Überschuldung
Teils aus Unwissenheit, teils aus Sorglosigkeit werden Mahnungen oftmals ignoriert. Doch ab Fälligkeit der Forderung können Gläubiger Verzugszinsen geltend machen, wodurch sich der eigentliche Zahlbetrag täglich erhöht, die Schuldenspirale setzt sich in Gang.
Mahnbescheid
Bekommen die Gläubiger nun keinerlei Rückmeldung und können auch keine Zahlungseingänge mehr verbuchen, werden diese ihre Forderungen zuzüglich der Verzugszinsen gegen eine Verjährung sichern.
Dies erfolgt im Regelfall mittels des vereinfachten gerichtlichen Mahnverfahrens, durch welches weitere Kosten entstehen.
Dem Schuldner wird auf Antrag, jedoch ohne Prüfung der Forderungsberechtigung, ein Mahnbescheid zugestellt.
Wird die Dringlichkeit eines solchen gerichtlichen Dokumentes nicht erkannt oder bleibt ebenfalls unbeachtet, sieht sich der Gläubiger in seiner Annahme der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners bestätigt.
Es folgt, wiederum auf Antrag, der Erlass eines Vollstreckungsbescheides.
Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid stellt, nach Ablauf einer zweiwöchigen Einspruchsfrist, einen rechtskräftigen Titel dar, aus welchem der Gläubiger 30 Jahre lang vollstrecken kann.
Die Verzugszinsen steigen trotz des Titels weiter an und werden der Forderung hinzugerechnet, wodurch die Verschuldung weiterhin wächst, die Schuldenspirale dreht sich immer schneller.
Viele Gläubiger lassen ab diesem Punkt die titulierten Forderungen in die Schufa eintragen, was die Kreditwürdigkeit erheblich sinken lässt.
Lohn- bzw. Gehaltspfändung
Wird nun mittels einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung vollstreckt, bleibt nur das Existenzminimum an der Pfändungsgrenze zum Leben, was starke Einschränkungen des Lebensstandards zur Folge hat.
Kontopfändung
Nutzt der Gläubiger die Kontopfändung, wird das Bank- bzw. Kontoguthaben gepfändet.
Ist die Forderung mit einer einmaligen Pfändung des Guthabens nicht ausgeglichen, kann das Konto bis zum völligen Ausgleich nur noch eingeschränkt genutzt werden.
Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Girokontos durch Kündigung der kontoführenden Bank.
Infolgedessen werden Zahlungsabwicklungen erheblich erschwert und der soziale Status sinkt wegen des Erklärungszwangs weiter.
Eidesstattliche Versicherung
Sind all diese Vollstreckungsversuche erfolglos, wird ein Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung beauftragt und eine Eidesstattliche Versicherung verlangt.
Mit Abgabe letzterer müssen sämtliche finanziellen Verhältnisse offen gelegt werden und es erfolgt eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, welches zum Beispiel Banken vor Kreditvergabe oder Kontoeröffnung abfragen.
Eine Eintragung in diesem bedeutet somit die völlige Kreditunwürdigkeit.
Wird die Eidesstattliche Versicherung verweigert oder nehmen die Betroffenen den Termin zur Abgabe einer solchen nicht wahr, erfolgt zur Erzwingung der Erlass eines Haftbefehls.
psychologische Folgen der Überschuldung
Infolge der Einschränkungen des Lebensstandards und der Verluste des Girokontos sowie der Kreditwürdigkeit wird häufig Scham ausgelöst, gefolgt von Frustration bis hin zu Depression.
Da sich scheinbar keine langfristigen finanziellen Perspektiven herauskristallisieren, lässt die Arbeitsmotivation nach.
Der, vielleicht sogar wiederholte, Verlust des Arbeitsplatzes droht. Das Risiko der Dauerarbeitslosigkeit und somit auch der Abhängigkeit von sozialen Leistungen steigt.
Durch diese starken sozialen und psychischen Belastungen findet oftmals ein Abbau des realen Problemlösungsverhaltens statt, welches durch ein kurzfristiges Krisenmanagement kompensiert wird.
Die wichtigen Lebensbereiche werden nun wiederholt vernachlässigt.
Das Suchtpotenzial, sowohl bei jüngeren Menschen (Drogen, Spielen) als auch bei den Älteren (eher Alkohol) steigt ebenso, wie die Bereitschaft zur Straffälligkeit.
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